ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

BERATUNG UND ANPROBE
Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind bei Brauttraum Saarburg unverbindlich und kostenfrei.
Anfertigung von Foto– oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt.

BEZAHLUNG UND LIEFERUNG
Wir akzeptieren Barzahlung und EC-Zahlung. Bei der Bestellung eines Kleides beim Hersteller/Lieferanten ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % sofort fällig. Der Restbetrag ist bei der Abholung des Brautkleides oder der Brautausstattung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Brauttraum Saarburg.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Brauttraum Saarburg nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Brauttraum Saarburg übernimmt hierfür keine über die gesetzliche hinausgehende Gewährleistung oder Haftung.
Im Falle von verspäteten Lieferungen, die von Ihnen zu vertreten sind, können keine Ansprüche gegen Brauttraum Saarburg wegen der Verspätung geltend gemacht werden. Für Änderungen der Größe und oder der Maße der Kundin am Tage der im Vergleich zu der Größe und den Maßen, die in dem Bestellschein aufgeführt sind, kann unsere Firma nicht haftbar gemacht werden. Brauttraum Saarburg kann nicht für unwesentliche Änderungen hinsichtlich Farben, Drapierungen, Spitze; Verzierungen und Materialien haftbar gemacht werden, die zwischen der gelieferten Ware und der zum Zeitpunkt der Bestellung im Geschäft vorrätigen Ware festgestellt werden.

ÄNDERUNGEN
Änderungen können auf Wunsch von Brauttraum Saarburg bei der Schneiderin beauftragt werden. Die Änderungen werden dokumentiert und von der Kundin freigegeben. 
Brauttraum Saarburg übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, diese sind separater Vertragsgegenstand zwischen dem vermittelten Schneider und der Kundin. Ein Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Änderungen kommt zwischen dem Kunden/der Kundin und Brauttraum Saarburg nicht zu Stande.
Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung der Änderungskosten ausgehändigt.

BEANSTANDUNGEN
Reklamationen können nur nach sofortiger Beanstandung (bevor die Ware das Geschäft verlässt) akzeptiert werden. Reklamationen für bereits mitgenommene Waren werden nicht mehr entgegengenommen. 
Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden. 
Die Ware sollte bei Übergabe sorgfältig auf Fehler oder Mängel überprüft werden; Mängel und Fehler sind umgehend Brauttraum Saarburg zu melden. Die Mängel müssen vor Lieferung der Ware angezeigt werden. Im Falle eines Mangels wird die Firma den Mangel entweder beheben oder eine mangelfreie Ware liefern. Schlägt diese Nachbesserung fehl, wird Brauttraum Saarburg den Kaufpreis erstatten. Im Übrigen richten sich Ihre Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften.

UMTAUSCH UND RÜCKNAHME
Unsere Ware ist vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. 
Bestellte und bereits angezahlte Ware kann nicht umgetauscht werden. Ein Umtausch oder eine Rücknahme der Waren ist generell nicht möglich. Bei einem Mangel hat die Kundin/ der Kunde das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid ist ausgeschlossen.

 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchem Fall, werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.

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